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Pflegegeld


Wozu Pflegegeld?

Pflegebedürftige, die ihre Pflege in geeigneter Form selbst sicherstellen (z. B. durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn), baben die Möglichkeit, sich alternativ zur Gewährung einer Pflegesachleistung für die monatliche Zahlung eines Pflegegeldes entscheiden.

Im Rahmen dieser Leistung sieht das Gesetz vor, in regelmäßigen Abständen (z. B. alle 6 Monate) einen Pflegeeinsatz durch einen Vertragspartner der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.

Als Beitrag zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege sollen damit durch Beratung und Hilfestellung auf eine Entlastung der Pflegeperson hingewirkt und mögliche Pflegefehler rechtzeitig erkannt werden.
Die Kosten für diese Maßnahme übernimmt die Pflegekasse.

Das Pflegegeld und die Häufigkeit der abzurufenden Pflegeeinsätze sind entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:

Stufe 1 – 205 €
Stufe 2 – 410 €
Stufe 3 – 665 €