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SGB XI, Sozialgesetzbuch

Allgemeines über die Pflegeversicherung

Wer wird versichert?

Die Pflegeversicherung betrifft alle Krankenversicherten. Als Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, wird man automatisch Mitglied der Pflegekasse. Ist man freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, hat man die Wahl zwischen sozialer oder privater Pflegeversicherung. Dieses muss man aber bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Als Privat-Krankenversicherter schließt man eine private Pflegeversicherung ab.

Ziel der Pflege:

Vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und solche, die aufgrund von Alter, Krankheit, Unfall usw. verlorengegangen sind, zu reaktivieren. Es soll die Kommunikation verbessert werden, und geistig und seelisch Behinderte, psychisch Kranke und geistig verwirrte Menschen sollen sich sowohl in ihrer räumlichen Umgebung als auch zeitlich zurechtfinden.

Wer ist pflegebedürftig?

Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, die für die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen
Solche Krankheiten oder Behinderungen sind:
Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

Was gehört zur Pflege?

Die Pflege muss entweder als Unterstützung, teilweiser oder vollständiger Übernahme der Verrichtungen oder aber als Beaufsichtigung oder Anleitung zur Durchführung folgender Tätigkeiten dienen:
Im Bereich der Körperpflege:
- das Waschen / Duschen / Baden
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- die Darm- oder Blasenentleerung
Im Bereich der Ernährung:
- das mundgerechte Zubereiten der Nahrung
- die Aufnahme der Nahrung
Im Bereich der Mobilität:
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Stehen / Gehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:
- Einkaufen
- Kochen
- Reinigen der Wohnung
- Geschirrspülen
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
- Heizen