|
Grundpflege:
Als pflegerische Maßnahmen zur Grundpflege bezeichnet man diejenigen, welche der Pflegebedürftige, wenn er gesund wäre, jederzeit selbst- und eigenständig durchführen könnte. Diese Maßnahmen können sowohl mit Unterstützung, als auch unter Anleitung oder gar mit vollständiger Übernahme durch eine Pflegekraft erfolgen.
Beispiele:
Morgen- und Abendtoilette – Haar- und/oder Nagelpflege, – Hilfe beim Aufsuchen des Toilette, – Stomaversorgung (Versorgung von Entzündungen), – verabreichen von Sondennahrung, – betten, – lagern, – mobilisieren – und vieles mehr
Hauswirtschaftliche Versorgung – einkaufen, – waschen der Kleidung und Wäsche, – Zubereitung der Mahlzeiten, – Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung, – reinigen des Lebensbereiches (der Wohmnung) – und vieles mehr... |
|