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Grundpflege


Grundpflege:

Als pflegerische Maßnahmen zur Grundpflege bezeichnet man diejenigen, welche der Pflegebedürftige, wenn er gesund wäre, jederzeit selbst- und eigenständig durchführen könnte.
Diese Maßnahmen können sowohl mit Unterstützung, als auch unter Anleitung oder gar mit vollständiger Übernahme durch eine Pflegekraft erfolgen.

Beispiele:

Morgen- und Abendtoilette
– Haar- und/oder Nagelpflege,
– Hilfe beim Aufsuchen des Toilette,
– Stomaversorgung (Versorgung von Entzündungen),
– verabreichen von Sondennahrung,
– betten,
– lagern,
– mobilisieren
– und vieles mehr

Hauswirtschaftliche Versorgung
– einkaufen,
– waschen der Kleidung und Wäsche,
– Zubereitung der Mahlzeiten,
– Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung,
– reinigen des Lebensbereiches (der Wohmnung)
– und vieles mehr...