H O M E
Bildvorschau

häusliche Alten- und Krankenpflege


Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen

Die Pflegekassen können für diese Leistung Kosten übernehmen, wenn eine häusliche Pflege nicht oder nicht in einem erforderlichem Umfang erbracht werden kann und auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht, z. B. für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, die durch Ersatzpflege im häuslichen Bereich nicht überbrückt werden können (z.B. bei kurzfristiger und erheblicher Zunahme der Pflegebedürftigkeit)

Kurzzeitpflege erfolgt in dafür zugelassenen vollstationären Einrichtungen; sie wird für maximal 4 Wochen je Kalenderjahr und – unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe – bis zu einem Höchstbetrag von 1.432,00 € gewährt.

Der Leistungsanspruch umfasst lediglich die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen - Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung wie z. B. Unterkunft, Verpflegung und etwaige Zusatzleistungen sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.