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häusliche Alten- und Krankenpflege


Was ist eine Sachleistung?

Eine Pflegesachleistung erhalten Pflegebedürftige, die im eigenen Haushalt oder im Haushalt, in den sie aufgenommen worden sind, gepflegt werden. Sie wird von zugelassenen Pflegediensten erbracht, die Vertragspartner der Pflegekasse sind, und sie umfasst Hilfestellung in den Bereichen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung.

Auf diese Weise wird es vielen Versicherten ermöglicht, in ihrer Wohnung und damit in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.

Ein zugelassener Pflegedienst kann den Pflegekassen monatlich maximal folgende Beträge in Rechnung stellen:

Stufe 1 – 384, 00 €
Stufe 2 – 921, 00 €
Stufe 3 – 1432,00 €

Sollte in besonders gelagerten Einzelfällen ein wesentlich höherer Pflegebedarf vonnöten sein und der das Maß der Pflegestufe III bei weitem übersteigt, so kann der Leistungsanspruch bis auf 1.918,00 € monatlich angehoben werden. - Diese zusätzliche Leistung wird ebenfalls von den Pflegekassen gezahlt und muss NICHT vom Patienten privat gezahlt werden!