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§ 37 Abs. 3 - Pflegeberatung


§ 37 Abs. 3 - Pflegeberatung

Jeder zugelassene Pflegedienst, der einen Vertrag mit den Pflegekassen abgeschlossen hat, darf ebenfalls die gesetzlich vorgesehene Pflegeberatung durchführen.

Wenn Sie ausschließlich Geldleistungen beantragt haben, sind Sie verpflichtet, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen und diese zu bezahlen:
für die Pflegestufen 1 und 2 mindestens einmal halbjährlich, mit einer Vergütung von 16,00 €,
für die Pflegestufe 3 mindestens einmal vierteljährlich, hier darf die Vergütung bis zu 26,00 € betragen .

Seit dem 1.08.99 werden die anfallenden Kosten für die Begutachtung durch den Pflegedienst direkt mit den Pflegekassen abgerechnet.

Die Pflegeberatung dient allein der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung der pflegenden Angehörigen. - Es ist, wie häufig fälschlicherweise angenommen, KEINE Kontrolle des Pflegebedürftigen und/oder der Pflegekraft!

Die Pflegefachkraft hilft Ihnen:

- einzuschätzen, ob die Pflegestufe noch die richtige ist,
- bei Bedarf zusätzliche Hilfe/n in Anspruch zu nehmen,
- festzustellen, ob der Pflegebedürftige noch zusätzliche Leistungen benötigt - z. B. Pflege, Hilfsmittel usw.
- mit einer Beratung über Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Pflege erleichtern,
- mit Informationen zu den Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung,
- mit einer Aufklärung über eine mögliche soziale Absicherung der pflegenden Personen
- zu erkennen, ob zusätzliche Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden,
- mit Hinweisen auf Pflegekurse, die außer Haus stattfinden,

Sie erhalten eine Bescheinigung, die Ihnen das Ergebnis der Pflegeberatung mitteilt. Diese Bescheinigung leiten Sie bitte an Ihre Pflegekasse weiter.
Die darin enthaltenen Informationen unterliegen der Schweigepflicht.

WICHTIGER HINWEIS: Sollten Sie die Beratung oder den Bericht ablehnen, kann Ihnen Ihre Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder gänzlich entziehen!

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig das Beratungsgespräch mit dem Pflegedienst Ihrer Wahl aufzunehmen, um bereits im Vorfeld eines Gesprächs die Möglichkeit eventuell auftretender Mißverständnisse und/oder Meinungsverschiedenheiten zu minimieren.