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Müssten Sie Ihre Wohnraumsituation verbessern?
Die Pflegekassen gewähren Zuschüsse bis zu 2557,00 € für Maßnahmen, die zur Verbesserung des individuellen Wohnraumes dienen und wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
Zu altersgerechten baulich-technischen Veränderungen in der Wohnung eines Pflegebedürftigen gehören zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, der Umbau von Sanitäreinrichtungen, das Anbringen von Treppenhandläufen, die Installation eines Treppenliftes, die Verbreiterung von Türen, die Beseitigung von Türschwellen oder das Herabsetzen von Küchenschränken und Waschbecken
Allerdings - so schreibt es das Gesetz vor - ist vom Pflegeversicherten ein "angemessener" Eigenanteil zu entrichten. Dieser Eigenanteil beträgt nach den Empfehlungen der Pflegekassen 10% der Kosten für die jeweils durchgeführte Maßnahme, wobei jedoch 50% der monatlichen Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt des Pflegebedürftigen nicht überschritten werden dürfen.
Was das heißt, soll folgendes Beispiel deutlich machen:
Das Geld bzw. der Zuschuss von der Pflegekasse wird pro Maßnahme gewährt. Will beispielsweise ein Rollstuhlfahrer die Türen in seiner Wohnung verbreitern sowie alle hinderlichen Türschwellen beseitigen lassen, so gelten diese Arbeiten insgesamt nur als eine Maßnahme - und selbst dann, wenn der Umbau in mehreren, einzelnen Schritten erfolgt. Werden dann später durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen weitere Umbaumaßnahmen erforderlich, kann erneut ein Zuschuss bei der Pflegekasse beantragt und gewährt werden.
Welche Maßnahmen im jeweiligen Einzelfall durchgeführt und bezuschusst werden können, wird häufig schon bei der häuslichen Begutachtung durch den MDK festgestellt. Empfiehlt der MDK eine baulich-technische Veränderung, so gilt dieses in der Regel bei der Pflegekasse bereits als Antrag.
Inzwischen gibt es bundesweit schon mehr als 150 Wohnberatungsstellen, die über mögliche Umbaumaßnahmen und deren Kosten informieren sowie alle dazugehörigen Planungen übernehmen.
Um ein Beratungsbüro über das Wohnen im Alter auch in Ihrer Nähe zu finden, rufen Sie uns bitte an.
Tel.: 0431 - 5 79 65 81
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