|
Sie denken, der MDK hat Sie falsch eingestuft?
So können Sie Einspruch einlegen :
Sie haben den Bescheid der Pflegekasse in der Hand und die vom MDK zugewiesene Einstufung entspricht nicht Ihrem tatsächlichem Hilfebedarf.
Sie haben das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Einstufungsbescheids Einspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen.
Fordern Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse den Beurteilungsbogen des MDK an. Gehen Sie diesen Punkt für Punkt durch und notieren Sie sich, wo Sie denken, dass Sie falsch beurteilt wurden.
Dann schreiben Sie den Widerspruch an die Pflegekasse etwa so :
"Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Einstufungsbescheid vom......... lege ich hiermit Widerspruch ein. Mit der Pflegestufe..../bzw. der Ablehnung der Pflegestufe bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden:"
Hier ist es ratsam Ihre Gründe für den Widerspruch so ausführlich wie möglich zu beschreiben.
Besprechen Sie sich mit Ihrem Hausarzt und fragen Sie gegebenenfalls auch Ihren Facharzt nach Ihren Unterlagen, aus denen Ihre Krankheiten und Behinderungen hervorgehen.
Falls Sie schon von einem Pflegedienst betreut werden, bitten Sie diesen, Ihnen bei der Erstellung eines Pflegetagebuches zu helfen. In einem solchen Tagebuch sollte jede Art von Hilfe mit Tages- und Nachtzeit dokumentiert sein.
Schreiben Sie wirklich jede Kleinigkeit auf, auch wenn es ihnen noch so unwichtig und banal erscheinen mag. Dieses Tagebuch sollte am besten über einen Zeitraum von 14 Tagen geführt werden.
Sobald Ihre Unterlagen bei der Pflegekasse eingegangen sind, werden diese weiter zum MDK (Medizinischer Diemst der Krankenkassen) gesandt und dort geprüft.
Wenn festgestellt wird, dass Unstimmigkeiten zum ersten Gutachten bestehen, wird ihnen ein zweiter "Begutachtungstermin" genannt und die Fakten werden nochmals überprüft.
Sollte das zweite Gutachten zu dem selben Ergebnis wie das ersten kommen, so können Sie nochmals einen Widerspruch einlegen.
Sollten Sie auch dann erneut eine Ablehnung erhalten, so können Sie eine Klage beim Sozialgericht einreichen.
Dieses Verfahren ist kostenfrei, solange Sie keinen Rechtsnwalt einschalten. - Gewinnen Sie allerdings den Rechtsstreit (mit einem Anwalt), so werden Ihre Anwaltskosten übernommen.
Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung. |
|