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Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MDK
Bei den Begutachtungen kommt es immer wieder zu Problemen, denn sie erfolgen nach engen, einheitlichen Vorgaben und häufig unter Zeitdruck. Die Begutachtung ist oft nicht viel mehr als eine Momentaufnahme, bei welcher der MDK-Mitarbeiter leicht ein "verzerrtes" und damit unrichtiges Bild von der tatsächlichen Situation eines Pflegebedürftigen erhalten kann. Umso wichtiger ist es darum, sich auf den Besuch des Gutachters/der Gutachterin gründlich vorzubereiten, denn von seiner/ihrer Einschätzung hängt es maßgeblich ab, ob und in welcher Höhe die Pflegekasse Leistungen gewährt.
Wie man sich darauf vorbereiten kann und worauf man achten sollte, zeigen folgende Tipps:
– Es ist durchaus angeraten, über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen alle Pflegetätigkeiten und die dafür benötigten Zeiten schriftlich festzuhalten.
– Pflegetagebücher, wie sie von verschiedenen Kranken- und Pflegekassen angeboten werden, erleichtern diese Arbeit ganz erheblich. Darin sollte die genaue, zeitliche Ermittlung des täglichen Pflegeaufwands sowie die des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs möglichst bis ins Detail aufgeführt werden.
– Wenn der MDK prüft, sollten alle relevanten Unterlagen und Berichte von Ärzten und Pflegediensten sowie Bescheinigungen und Unterlagen anderer Sozialleistungsträger, benötigte Medikamente und Hilfsmittel (Pflegebett, Gehhilfe, Toilettenstuhl, Hausnotruf, Inkontinenzeinlagen usw. usw.) vorliegen bzw. bereit gestellt werden.
– Die Pflegeperson sollte ebenfalls zum anberaumten Begutachtungstermin anwesend sein. Wird der Pflegebedürftige bereits durch einen ambulanten Pflegedienst betreut, sollte möglichst auch ein Mitarbeiter dieses Dienstes bei der Begutachtung zugegen sein.
– Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen wissen, dass bei einer Begutachtung auch sehr intime Dinge - z. B. zur Körperpflege - abgefragt werden. Vielen Betroffenen ist es peinlich, einem fremden Menschen darüber Auskunft zu erteilen. Häufig kommt es vor, dass sie ihre Situation besser darstellen, als sie bei realistischer Betrachtung tatsächlich ist (Oft hört man: "So schlecht geht es mir eigentlich doch gar nicht!"). Es ist deshalb überaus wichtig, die Fragen des Gutachters/der Gutachterin wahrheitsgemäß und ehrlich zu beantworten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Pflegebedürftige sich um Leistungen bringen, die ihnen laut Gesetz zustünden.
– Bei verwirrten Pflegebedürftigen können korrekte Angaben zum Hilfebedarf eigentlich nur von der Pflegeperson kommen. Oft fällt es dieser aber schwer, in Gegenwart des Pflegebedürftigen dazu offen Auskunft zu geben. Deshalb ist es wichtig zu wissen: Der Gutachter muss die Pflegeperson auch alleine anhören. Wenn dazu zu Hause nicht die Möglichkeit besteht, kann ein zusätzliches Gespräch, beispielsweise in der MDK-Geschäftsstelle, vereinbart werden.
– Werden Sie selbst aktiv, wenn Ihnen auffällt, das der Gutachter/die Gutachterin nicht nach allen relevanten Pflegetätigkeiten fragt. Der MDK muss auch feststellen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit geeignet, notwendig und zumutbar sind - einschließlich die der medizinischen Rehabilitation. Etwaige Ansprüche auf Leistungen auf eine ambulante, medizinische Rehabilitation müssen gegenüber der Krankenkasse (NICHT Pflegekasse!) geltend gemacht werden.
– Sollte der Gutachter/die Gutachterin bei der zeitlichen Einschätzung des Hilfebedarfes von der/des pflegenden Angehörigen oder Pflegebedürftigen abweichen, ist er/sie verpflichtet, die Gründe dafür zu benennen. |
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